Betriebseinstellung

Be­trieb­sein­stel­lung Die Topline

Stellt ein deutscher qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter den Betrieb ein, übernimmt das dauerhafte Verzeichnis DA:VE der Bundesnetzagentur die automatisierte Auskunft zur Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln, sofern nicht ein anderer qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter dies tut. Ziel ist, die Prüfbarkeit von qualifizierten elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln auch über den Zeitpunkt der Betriebseinstellung des Anbieters sicherzustellen.

Gleichzeitig übernimmt die Bundesnetzagentur auch alle relevanten Aufzeichnungen des Anbieters (z.B. Antragsunterlagen, Sperr-/Widerufsinformationen) und erteilt hieraus Auskunft, wenn dies zur Nachweisführung erforderlich ist.

Um eine kontrollierte Einstellung des Betriebs und insbesondere eine Überführung der Zertifikate und der dazugehörigen Dokumentation an die Bundesnetzagentur sicherzustellen, hat der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter Vorsorge zu treffen, dass die notwendigen Daten übernommen werden können. Der aktuelle Stand der Technik ist einzuhalten (siehe hierzu § 16 Abs. 1 S. 1 VDG und § 4 Abs. 1 VDV).

Die Bundesnetzagentur empfiehlt Kriterien für die Datenübernahme in das Dauerhafte Verzeichnis (DA:VE) bei Betriebseinstellung zur Beachtung durch den qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Unter folgendem Link können Sie sich die Kriterien zur Übernahme in DA:VE (pdf / 553 KB) herunterladen.