Meldestelle für Hinweisgebende
Sie sind beruflich im Postbereich tätig und haben im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit Rechtsverstöße bemerkt?
Grundlagen
Gemäß § 74 Postgesetz (PostG) können natürliche Personen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit (Hinweisgebende) erlangte Informationen über Verstöße gegen einschlägige Rechtsvorschriften des Postgesetzes sowie gegen allgemeine sozial- oder arbeitsrechtliche Vorschriften des Postsektors an die Bundesnetzagentur melden.
Ihre Meldung können Sie über das nachfolgende Kontaktformular einreichen. Alternativ stehen Ihnen auch die weiteren in der Kontaktbox angegebenen Kommunikationskanäle zur Verfügung.
Datenschutzhinweis:
Hinsichtlich der Vertraulichkeit Ihrer Identität als hinweisgebende Person werden insbesondere die §§ 8, 9 Abs. 1 sowie § 28 Abs. 3 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) beachtet, d.h. das Vertraulichkeitsgebot und etwaige Ausnahmen hiervon sowie die Vorschrift für eine Akteneinsicht für Beteiligte unter Wahrung bestehender Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten.
Unter Wahrung dieser Vorgaben des HinSchG dokumentieren und verarbeiten wir eingehende Meldungen und eingegangene Informationen. Diese werden
- bei der Auswahl der zu prüfenden Unternehmen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 PostG berücksichtigt sowie
- an andere zuständige Behörden weitergegeben, soweit die Informationen für deren Tätigkeit relevant sind.
Darüber hinaus sind wir als Bundesnetzagentur gemäß § 74 Abs. 4 PostG befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist.
Kontaktformular
Kontakt
Beschwerdestelle-Post, Referat 314
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Tel.: +49 228 14 - 2160
E-Mail: beschwerdestelle-post@bnetza.de