Am 20. Mai 2024 ist die überarbeitete Fassung der eIDAS-Verordnung mit zahlreichen Neuerungen für die Digitalisierung gestartet.

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Am 20. Mai 2024 ist die überarbeitete Fassung der eIDAS-Verordnung mit zahlreichen Neuerungen für die Digitalisierung gestartet.

Datum 20.05.2024

Die eIDAS-Verordnung ist die Rechtsgrundlage für die elektronisch Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste innerhalb der EU. Kernpunkt der aktuellen Überarbeitung ist die Einführung einer sicheren und grenzüberschreitend einfach nutzbaren europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (auch "EUDI-Brieftasche").

Ergänzt wird die eIDAS-Verordnung um weitere elektronische Vertrauensdienste (Attributbescheinigung, Archivierungsdienst und Journal/“Distributed Ledger-Dienste“), deren Qualität im Markt zukünftig überwacht und sichergestellt wird.

Mehr Informationen zu den Neuerungen finden Sie im Menüpunkt eIDAS 2.0.
Den Text der Überarbeitung der eIDAS-Verordnung finden Sie hier.