Elektronische Signatur: die passende Auswahl treffen

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Elektronische Signatur: die passende Auswahl treffen

Datum 01.01.2023

Elektronische Signaturen gibt es als qualifizierte und nicht qualifizierte Signaturen. Nur qualifizierte Signaturen bieten eine besonders hohe Beweiskraft und entsprechen in ihrer Rechtswirkung der handschriftlichen Unterschrift. Sie werden ausschließlich von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern angeboten, die man leicht am EU-Vertrauenssiegel erkennt.
Bei der Nutzung von Onlineangeboten, die elektronische Signaturdienste umfassen, sollte der Nutzer daher sicherstellen, dass er die für seinen Anwendungsfall passende Signatur (qualifiziert oder nicht qualifiziert, Eigen- oder Fremdunterschrift) erhält. Dazu informieren die Vertrauensdiensteanbieter.