Bei Betriebseinstellung eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters
Meldung
22.08.2023
Bei Betriebseinstellung eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters
Die Bundesnetzagentur empfiehlt Kriterien für die Datenübernahme in das Dauerhafte Verzeichnis (DA:VE) bei Betriebseinstellung zur Beachtung durch den qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Weitere Informationen finden Sie hier.