Konformitätsbewertungsstellen Die Topline
Ein Vertrauensdiensteanbieter, der einen qualifizierten Vertrauensdienst erbringen und selbst den Status eines qualifizierten Anbieters verliehen bekommen möchte, muss nach Artikel 21 Absatz 1 eIDAS-Verordnung der Aufsichtsstelle vor Aufnahme des Dienstes einen Konformitätsbewertungsbericht vorlegen.
Es werden lediglich Konformitätsbewertungsberichte akzeptiert, die von einer hierfür innerhalb der EU akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle stammen.
Die von der DAkkS akkrediterten Konformitätsbewertungsstellen können auf der Internetseite der DAkkS unter dem Suchbegriff "eIDAS" gefunden werden.
Firmenname | Strasse | Stadt | Weitere Informationen |
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datenschutz cert GmbH | Konsul-Smidt-Straße 88a | 28217 Bremen | www.datenschutz-cert.de |
SRC Security Research & Consulting GmbH | Emil-Nolde-Straße 7 | 53113 Bonn | www.src-gmbh.de |
Deutsche Telekom Security GmbH - Evaluation Facility | Bonner Talweg 100 | 53113 Bonn | www.telekom-zert.com |
TÜV Informationstechnik GmbH TÜV NORD GROUP Zertifizierungsstelle | Am TÜV 1 | 45307 Essen | www.tuvit.de |