Auskunft Die Topline
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erteilt die Bundesnetzagentur Auskunft aus den übernommenen Aufzeichnungen eines ehemaligen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters, soweit dies technisch und ohne unverhältnismäßig großen Aufwand möglich ist.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Antrag folgendes enthält:
- Name des ausstellenden Vertrauensdiensteanbieters und seines Vertrauensdienstes
- Angabe der Art des Zertifikates (z.B. qualifiziertes Zertifikat für elektronische Siegel oder qualifiziertes Attributzertifikat)
- Zertifikatsnummer (falls nicht bekannt: Vor- und Zuname bzw. Pseudonym, ggf. Firmennamen und Abteilung)
- Nachweis eines berechtigtes Interesses an der angeforderten Auskunft
Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und unterschrieben an
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat Elektronische Vertrauensdienste
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
oder als qualifiziert elektronisch signiertes Dokument an eIDAS@bnetza.de.