Qualifizierter Validierungsdienst

Übersicht aller elektronischen Vertrauensdienste

Die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für die elektronischen Vertrauensdienste bildet die so genannte eIDAS-Verordnung ("electronic IDentification, Authentication and Trust Service“). Dort sind die Vorgaben und Anforderungen für die elektronischen Vertrauensdienste als digitale „Bausteine“ geregelt, um bisher analoge Prozesse, wie z.B. die handschriftliche Unterschrift, in die digitale Welt zu bringen. Ziel der eIDAS-Verordnung ist es, einen umfassenden grenz- und branchenübergreifenden Rahmen für sichere, vertrauenswürdige und einfach zu nutzende elektronische Transaktionen zu schaffen. Hierbei helfen die qualifizierten Vertrauensdienste. Mit einem Klick auf das entsprechende Symbol des Vertrauensdienstes erhalten Sie weitere Informationen und eine Übersicht der deutschen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für den jeweiligen Dienst. Darüber hinaus können grundsätzlich auch qualifizierte Vertrauensdienste aus anderen EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden, die Rechtswirkung qualifizierter Vertrauensdienste ist EU-weit durch die eIDAS-Verordnung einheitlich geregelt. Neben den unten stehenden Vertrauensdiensten, für welche die Bundesnetzagentur zuständig ist, gibt es ebenfalls noch qualifizierte Webseitenzertifikate. Für diesen Vertrauensdienst ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig und stellt hier weitere Informationen für Sie bereit.

Interessante Links

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  • prüft die Gültigkeit von u.a. Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln
  • zeigt Prüfergebnisse automatisch und zuverlässig an
  • bestätigt Ergebnisse mit Signatur oder Siegel des Anbieters

Qualifizierter Validierungsdienst

Kurz gesagt ermöglicht ein qualifizierter Validierungsdienst die Prüfung und Bestätigung der Gültigkeit von u.a. elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln.

Qualifizierte Validierungsdienste erlauben zuverlässige Prüfungen mit geringem technischen Aufwand für den Nutzer.

Die rechtlichen Grundlagen für Validierungsdienste sind in der eIDAS-Verordnung in den Artikeln 32f. sowie 40 festgelegt. Ein qualifizierter Validierungsdienst stellt nach der Prüfung der Gültigkeit von u.a. elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln dem Nutzer das korrekte Ergebnis automatisch in zuverlässiger und effizienter Weise bereit. Zudem bestätigt der Anbieter des qualifizierten Validierungsdienstes das Prüfergebnis mit seiner Signatur oder seinem Siegel.

Weiterführende Informationen zum qualifizierten Validierungsdienst finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Anbieterliste

Leider gibt es in Deutschland noch keine qualifizierten Anbieter.