Übersicht aller elektronischen Vertrauensdienste
Die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für die elektronischen Vertrauensdienste bildet die so genannte
eIDAS-Verordnung ("
electronic
IDentification,
Authentication and Trust
Service“). Dort sind die Vorgaben und Anforderungen für die elektronischen Vertrauensdienste als digitale „Bausteine“ geregelt, um bisher analoge Prozesse, wie
z.B. die handschriftliche Unterschrift, in die digitale Welt zu bringen. Ziel der
eIDAS-Verordnung ist es, einen umfassenden grenz- und branchenübergreifenden Rahmen für sichere, vertrauenswürdige und einfach zu nutzende elektronische Transaktionen zu schaffen. Hierbei helfen die qualifizierten Vertrauensdienste. Mit einem Klick auf das entsprechende Symbol des Vertrauensdienstes erhalten Sie weitere Informationen und eine Übersicht der deutschen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für den jeweiligen Dienst. Darüber hinaus können grundsätzlich auch qualifizierte Vertrauensdienste aus anderen EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden, die Rechtswirkung qualifizierter Vertrauensdienste ist EU-weit durch die
eIDAS-Verordnung einheitlich geregelt. Neben den unten stehenden Vertrauensdiensten, für welche die Bundesnetzagentur zuständig ist, gibt es ebenfalls noch qualifizierte Webseitenzertifikate. Für diesen Vertrauensdienst ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (
BSI) zuständig und stellt
hier weitere Informationen für Sie bereit.
Interessante Links
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entspricht dem postalischen Einschreiben
Versand und Empfang sicher nachweisbar
sichert die Unversehrtheit der Daten
Qualifizierter Dienst für die Zustellung von elektronischen Einschreiben
Kurz gesagt entspricht ein qualifizierter Dienst für die Zustellung von elektronischen Einschreiben in der digitalen Welt dem postalischen Einschreiben.
Typische Anwendungsfälle für einen qualifizierten Dienst für die Zustellung von elektronischen Einschreiben sind die Übermittlung von wichtigen Dokumenten wie Bewerbungsunterlagen, Kündigungen, Widerrufen oder Fristsachen.
Die rechtlichen Grundlagen für den qualifizierten Dienst für die Zustellung von elektronischen Einschreiben sind ab Artikel 43f. eIDAS-Verordnung festgelegt. Der Dienst gewährleistet eine sichere Übermittlung von Daten: Er weist Sender und Empfänger sowie die Versand- und Empfangszeit nach. Zudem werden die übertragenen Daten vor unbemerkter Veränderung geschützt.
Weiterführende Informationen zum qualifizierten Dienst für die Zustellung von elektronischen Einschreiben finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.
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