Qualifizierter elektronischer Zeitstempel

Übersicht aller elektronischen Vertrauensdienste

Die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für die elektronischen Vertrauensdienste bildet die so genannte eIDAS-Verordnung ("electronic IDentification, Authentication and Trust Service“). Dort sind die Vorgaben und Anforderungen für die elektronischen Vertrauensdienste als digitale „Bausteine“ geregelt, um bisher analoge Prozesse, wie z.B. die handschriftliche Unterschrift, in die digitale Welt zu bringen. Ziel der eIDAS-Verordnung ist es, einen umfassenden grenz- und branchenübergreifenden Rahmen für sichere, vertrauenswürdige und einfach zu nutzende elektronische Transaktionen zu schaffen. Hierbei helfen die qualifizierten Vertrauensdienste. Mit einem Klick auf das entsprechende Symbol des Vertrauensdienstes erhalten Sie weitere Informationen und eine Übersicht der deutschen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für den jeweiligen Dienst. Darüber hinaus können grundsätzlich auch qualifizierte Vertrauensdienste aus anderen EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden, die Rechtswirkung qualifizierter Vertrauensdienste ist EU-weit durch die eIDAS-Verordnung einheitlich geregelt. Neben den unten stehenden Vertrauensdiensten, für welche die Bundesnetzagentur zuständig ist, gibt es ebenfalls noch qualifizierte Webseitenzertifikate. Für diesen Vertrauensdienst ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig und stellt hier weitere Informationen für Sie bereit.

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  • entspricht dem Posteingangsstempel
  • weist Datum und Uhrzeit verlässlich nach
  • sichert die Unversehrtheit der Daten

Qualifizierter elektronischer Zeitstempel

Kurz gesagt entspricht ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel in der digitalen Welt dem Posteingangsstempel.

Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel kann beispielsweise verwendet werden, wenn es bei der Unterzeichnung eines Dokuments auf die konkrete Uhrzeit oder das Datum ankommt, wie u.a.bei fristgerechter Abgabe eines Angebotes in einem Vergabeverfahren oder bei einer Kündigung.

Die rechtlichen Grundlagen für elektronische Zeitstempel sind in den Artikeln 41f. der eIDAS-Verordnung festgelegt. Für Daten mit einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel gilt die Vermutung der Richtigkeit des Datums und der Zeit, die darin angegeben sind, sowie der Unversehrtheit der Daten (vgl. Art. 41 Abs. 2 eIDAS-Verordnung).

Weiterführende Informationen zum elektronischen Zeitstempel finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

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