Übersicht aller elektronischen Vertrauensdienste
Die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für die elektronischen Vertrauensdienste bildet die so genannte eIDAS-Verordnung ("electronic IDentification, Authentication and Trust Service“). Dort sind die Vorgaben und Anforderungen für die elektronischen Vertrauensdienste als digitale „Bausteine“ geregelt, um bisher analoge Prozesse, wie z.B. die handschriftliche Unterschrift, in die digitale Welt zu bringen. Ziel der eIDAS-Verordnung ist es, einen umfassenden grenz- und branchenübergreifenden Rahmen für sichere, vertrauenswürdige und einfach zu nutzende elektronische Transaktionen zu schaffen. Hierbei helfen die qualifizierten Vertrauensdienste. Mit einem Klick auf das entsprechende Symbol des Vertrauensdienstes erhalten Sie weitere Informationen und eine Übersicht der deutschen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für den jeweiligen Dienst. Darüber hinaus können grundsätzlich auch qualifizierte Vertrauensdienste aus anderen EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden, die Rechtswirkung qualifizierter Vertrauensdienste ist EU-weit durch die eIDAS-Verordnung einheitlich geregelt. Neben den unten stehenden Vertrauensdiensten, für welche die Bundesnetzagentur zuständig ist, gibt es ebenfalls noch qualifizierte Webseitenzertifikate. Für diesen Vertrauensdienst ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig und stellt hier weitere Informationen für Sie bereit.Interessante Links
- archiviert qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel
- gewährleistet deren rechtliche Gültigkeit über lange Zeit
- ermöglicht deren langfristige Prüfung
Qualifizierter Bewahrungsdienst
Kurz gesagt erhält ein qualifizierter elektronischer Bewahrungsdienst die Beweiskraft von qualifizierten elektronischen Signaturen und Siegeln auf lange Zeit.
Qualifizierte Bewahrungsdienste eignen sich besonders für Bereiche, in denen besondere Anforderungen für die langfristige Aufbewahrung von signierten oder gesiegelten Dokumenten bestehen.
Die rechtlichen Grundlagen für qualifizierte Bewahrungsdienste sind in der eIDAS-Verordnung in den Artikeln 34 sowie 40 festgelegt. Qualifizierte Bewahrungsdienste verlängern die Vertrauenswürdigkeit von qualifizierten elektronischen Signaturen und Siegeln über den Zeitraum ihrer technologischen Geltung hinaus.
Weiterführende Informationen zum qualifizierten Bewahrungsdienst finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.
Anbieterliste
Leider gibt es in Deutschland noch keine qualifizierten Anbieter.