Übersicht aller elektronischen Vertrauensdienste
Die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für die elektronischen Vertrauensdienste bildet die so genannte eIDAS-Verordnung ("electronic IDentification, Authentication and Trust Service“). Dort sind die Vorgaben und Anforderungen für die elektronischen Vertrauensdienste als digitale „Bausteine“ geregelt, um bisher analoge Prozesse, wie z.B. die handschriftliche Unterschrift, in die digitale Welt zu bringen. Ziel der eIDAS-Verordnung ist es, einen umfassenden grenz- und branchenübergreifenden Rahmen für sichere, vertrauenswürdige und einfach zu nutzende elektronische Transaktionen zu schaffen. Hierbei helfen die qualifizierten Vertrauensdienste. Mit einem Klick auf das entsprechende Symbol des Vertrauensdienstes erhalten Sie weitere Informationen und eine Übersicht der deutschen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für den jeweiligen Dienst. Darüber hinaus können grundsätzlich auch qualifizierte Vertrauensdienste aus anderen EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden, die Rechtswirkung qualifizierter Vertrauensdienste ist EU-weit durch die eIDAS-Verordnung einheitlich geregelt. Neben den unten stehenden Vertrauensdiensten, für welche die Bundesnetzagentur zuständig ist, gibt es ebenfalls noch qualifizierte Webseitenzertifikate. Für diesen Vertrauensdienst ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig und stellt hier weitere Informationen für Sie bereit.Interessante Links
- Bescheinigt ein Merkmal, eine Qualität, ein Recht oder eine Erlaubnis
- Ermöglicht den Echtheitsnachweis der bescheinigten Attribute
- Können einfach und mobil über die EUDI-Brieftasche genutzt werden
Qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung
Kurz gesagt können Nutzer mit qualifizierten elektronischen Attributsbescheinigungen verschiedenste Eigenschaften in der digitalen Welt nachweisen, z.B. gegenüber Behörden oder auch Unternehmen. Diese digitalen Bescheinigungen können entsprechende Bescheinigungen in Papierform ersetzen. Sie können für Personen, aber auch Behörden und Unternehmen und sogar Objekte ausgestellt werden. Diese Bescheinigungen können z.B. in der EUDI-Brieftasche gespeichert und bei Bedarf vorgezeigt werden.
Mögliche Anwendungsfälle für qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen sind berufliche oder akademische Nachweise wie etwa ein Hochschulabschluss (Merkmal), Führerscheine (Erlaubnis), eine Arztzulassung oder eine Vertretungsvollmacht (Recht) sowie ein Gütesiegel (Qualität).
Die rechtlichen Grundlagen für qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen sind in den Artikeln 45b ff. der eIDAS-Verordnung festgelegt. Qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen haben dieselbe Rechtswirkung wie rechtmäßig ausgestellte Bescheinigungen in Papierform.
Weiterführende Informationen zu den Vertrauensdiensten finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.
Anbieterliste
Leider gibt es in Deutschland noch keine qualifizierten Anbieter.