Qualifizierter elektronischer Archivierungsdienst

Übersicht aller elektronischen Vertrauensdienste

Die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für die elektronischen Vertrauensdienste bildet die so genannte eIDAS-Verordnung ("electronic IDentification, Authentication and Trust Service“). Dort sind die Vorgaben und Anforderungen für die elektronischen Vertrauensdienste als digitale „Bausteine“ geregelt, um bisher analoge Prozesse, wie z.B. die handschriftliche Unterschrift, in die digitale Welt zu bringen. Ziel der eIDAS-Verordnung ist es, einen umfassenden grenz- und branchenübergreifenden Rahmen für sichere, vertrauenswürdige und einfach zu nutzende elektronische Transaktionen zu schaffen. Hierbei helfen die qualifizierten Vertrauensdienste. Mit einem Klick auf das entsprechende Symbol des Vertrauensdienstes erhalten Sie weitere Informationen und eine Übersicht der deutschen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für den jeweiligen Dienst. Darüber hinaus können grundsätzlich auch qualifizierte Vertrauensdienste aus anderen EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden, die Rechtswirkung qualifizierter Vertrauensdienste ist EU-weit durch die eIDAS-Verordnung einheitlich geregelt. Neben den unten stehenden Vertrauensdiensten, für welche die Bundesnetzagentur zuständig ist, gibt es ebenfalls noch qualifizierte Webseitenzertifikate. Für diesen Vertrauensdienst ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig und stellt hier weitere Informationen für Sie bereit.

Interessante Links

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  • archiviert elektronische Daten und elektronische Dokumente
  • gewährleistet deren Dauerhaftigkeit und langfristige Lesbarkeit
  • erhält deren Unversehrtheit, Vertraulichkeit und den Nachweis ihrer Herkunft

Qualifizierter elektronischer Archivierungsdienst

Kurz gesagt erhält ein qualifizierter elektronischer Archivierungsdienst elektronische Daten und Dokumente dauerhaft und langfristig lesbar, auch z.B. eingescannte und digitalisierte Papierdokumente.

Qualifizierte elektronische Archivierungsdienste schützen elektronische Daten und Dokumente zudem vor deren Verlust und Veränderung. Auch kann die Vertrauenswürdigkeit ggf. vorhandener qualifizierte elektronischer Signaturen oder Siegel erhalten werden. Falls erforderlich, können die Daten und Dokumente dabei auf verschiedene Medien oder Formate übertragen werden.

Damit bieten sich qualifizierte elektronische Archivierungsdienste insbesondere zur Umsetzung von Aufbewahrungspflichten in Verwaltung und Wirtschaft an.
 
Die rechtlichen Grundlagen für den qualifizierten elektronischen Archivierungsdienst sind in den Artikeln 45i und 45j der eIDAS-Verordnung festgelegt. Für in einem solchen Dienst aufbewahrte elektronische Daten und elektronische Dokumente gilt die Vermutung der Unversehrtheit und der Richtigkeit der Herkunftsangabe für den Zeitraum der Bewahrung durch den qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter.

Weiterführende Informationen zu den Vertrauensdiensten finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Anbieterliste

Leider gibt es in Deutschland noch keine qualifizierten Anbieter.