Übersicht aller elektronischen Vertrauensdienste
Die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für die elektronischen Vertrauensdienste bildet die so genannte eIDAS-Verordnung ("electronic IDentification, Authentication and Trust Service“). Dort sind die Vorgaben und Anforderungen für die elektronischen Vertrauensdienste als digitale „Bausteine“ geregelt, um bisher analoge Prozesse, wie z.B. die handschriftliche Unterschrift, in die digitale Welt zu bringen. Ziel der eIDAS-Verordnung ist es, einen umfassenden grenz- und branchenübergreifenden Rahmen für sichere, vertrauenswürdige und einfach zu nutzende elektronische Transaktionen zu schaffen. Hierbei helfen die qualifizierten Vertrauensdienste. Mit einem Klick auf das entsprechende Symbol des Vertrauensdienstes erhalten Sie weitere Informationen und eine Übersicht der deutschen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für den jeweiligen Dienst. Darüber hinaus können grundsätzlich auch qualifizierte Vertrauensdienste aus anderen EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden, die Rechtswirkung qualifizierter Vertrauensdienste ist EU-weit durch die eIDAS-Verordnung einheitlich geregelt. Neben den unten stehenden Vertrauensdiensten, für welche die Bundesnetzagentur zuständig ist, gibt es ebenfalls noch qualifizierte Webseitenzertifikate. Für diesen Vertrauensdienst ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig und stellt hier weitere Informationen für Sie bereit.Interessante Links
- stellt die Herkunft von Datensätzen fest
- gewährleistet die eindeutige fortlaufende chronologische Reihenfolge von Datensätzen
- stellt die Unversehrtheit von Datensätzen im Zeitverlauf sicher
Qualifiziertes elektronisches Journal
Kurz gesagt ermöglicht ein qualifiziertes elektronisches Journal eine fortlaufende Aufzeichnung von Datensätzen, vergleichbar mit einem elektronischen Kassenbuch.
Qualifizierte elektronische Journale können in verschiedensten Bereichen eingesetzt werden, zum Beispiel für öffentliche Dienste wie elektronische Stimmabgabe, Eintragung von Grundeigentum in dezentralisierten Grundbüchern sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Zollbehörden oder akademischen Einrichtungen.
Die rechtlichen Grundlagen für das qualifizierte elektronische Journal sind in den Artikeln 45k und 45l der eIDAS-Verordnung festgelegt. Für Datensätze in einem qualifizierten elektronischen Journal gilt die Vermutung der eindeutigen und genauen fortlaufenden chronologischen Reihenfolge und der Unversehrtheit.
Weiterführende Informationen zu den Vertrauensdiensten finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.
Anbieterliste
Leider gibt es in Deutschland noch keine qualifizierten Anbieter.