Allgemeine Informationen zur eIDAS 2.0

All­ge­mei­ne In­fos eI­DAS 2.0

Als Nachfolge der europäischen Signaturrichtlinie regelt die eIDAS-Verordnung bereits seit 2016 elektronische Identitäten und Vertrauensdienste einheitlich in der gesamten EU. Nun wurde die eIDAS-Verordnung einer Überarbeitung unterzogen, um den Rechtsrahmen an neue Entwicklungen anzupassen und seine Wirksamkeit weiter zu verbessern. Die aktualisierte Fassung bringt grundlegende Neuerungen mit sich und optimiert bestehende Regelungen. So kommt die überarbeitete eIDAS-Verordnung mit neuen Vertrauensdiensten und der neuen Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität als einer sicheren und benutzerfreundlichen digitalen Identität zur mobilen Nutzung.

Vertrauensdienste sind die Bausteine für die digitale Umsetzung bisher analoger Prozesse. Neu hinzugekommen sind hier insbesondere:
- die qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung als digitaler Nachweis verschiedenster Eigenschaften
- der qualifizierte elektronische Archivierungsdienst für elektronische Daten und Dokumente sowie
- das qualifizierte elektronische Journal als elektronisches Kassenbuch.
Weitere Informationen zu allen qualifizierten Vertrauensdiensten sind hier dargestellt. Alle Anbieter der neuen und bereits bestehenden qualifizierten Dienste sind auf der Übersichtsseite und auch auf der (deutschen) Anbieterliste zu finden.

Die neue Europäische Brieftasche für die Digitale Identität wird Nutzerinnen und Nutzer ermöglichen, Identitätsnachweise und Attributsbescheinigungen digital mit dem Smartphone vorzuhalten. Zudem werden Nutzerinnen und Nutzer damit komfortabel qualifiziert elektronisch signieren oder siegeln können - Signaturen für nicht-gewerbliche Zwecke sind dabei sogar kostenfrei.