Neue Vertrauensdienste der eIDAS 2.0

Neue Ver­trau­ens­diens­te der eI­DAS 2.0

Qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung

  • Bescheinigt ein Merkmal, eine Qualität, ein Recht oder eine Erlaubnis
  • Ermöglicht den Echtheitsnachweis der bescheinigten Attribute
  • Können einfach und mobil über die EUDI-Brieftasche genutzt werden

Kurz gesagt können Nutzer mit qualifizierten elektronischen Attributsbescheinigungen verschiedenste Eigenschaften in der digitalen Welt nachweisen, z.B. gegenüber Behörden oder auch Unternehmen. Diese digitalen Bescheinigungen können entsprechende Bescheinigungen in Papierform ersetzen. Sie können für Personen, aber auch Behörden und Unternehmen und sogar Objekte ausgestellt werden. Diese Bescheinigungen können z.B. in der EUDI-Brieftasche gespeichert und bei Bedarf vorgezeigt werden.

Mögliche Anwendungsfälle für qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen sind berufliche oder akademische Nachweise wie etwa ein Hochschulabschluss (Merkmal), Führerscheine (Erlaubnis), eine Arztzulassung oder eine Vertretungsvollmacht (Recht) sowie ein Gütesiegel (Qualität).

Die rechtlichen Grundlagen für qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen sind in den Artikeln 45b ff. der eIDAS-Verordnung festgelegt. Qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen haben dieselbe Rechtswirkung wie rechtmäßig ausgestellte Bescheinigungen in Papierform.

Qualifizierter elektronischer Archivierungsdienst

  • archiviert elektronische Daten und elektronische Dokumente
  • gewährleistet deren Dauerhaftigkeit und langfristige Lesbarkeit
  • erhält deren Unversehrtheit, Vertraulichkeit und den Nachweis ihrer Herkunft

Kurz gesagt erhält ein qualifizierter elektronischer Archivierungsdienst elektronische Daten und Dokumente dauerhaft und langfristig lesbar, auch z.B. eingescannte und digitalisierte Papierdokumente.

Qualifizierte elektronische Archivierungsdienste schützen elektronische Daten und Dokumente zudem vor deren Verlust und Veränderung. Auch kann die Vertrauenswürdigkeit ggf. vorhandener qualifizierte elektronischer Signaturen oder Siegel erhalten werden. Falls erforderlich, können die Daten und Dokumente dabei auf verschiedene Medien oder Formate übertragen werden.

Damit bieten sich qualifizierte elektronische Archivierungsdienste insbesondere zur Umsetzung von Aufbewahrungspflichten in Verwaltung und Wirtschaft an.
 
Die rechtlichen Grundlagen für den qualifizierten elektronischen Archivierungsdienst sind in den Artikeln 45i und 45j der eIDAS-Verordnung festgelegt. Für in einem solchen Dienst aufbewahrte elektronische Daten und elektronische Dokumente gilt die Vermutung der Unversehrtheit und der Richtigkeit der Herkunftsangabe für den Zeitraum der Bewahrung durch den qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter.

Qualifiziertes elektronisches Journal

  • stellt die Herkunft von Datensätzen fest
  • gewährleistet die eindeutige fortlaufende chronologische Reihenfolge von Datensätzen
  • stellt die Unversehrtheit von Datensätzen im Zeitverlauf sicher

Kurz gesagt ermöglicht ein qualifiziertes elektronisches Journal eine fortlaufende Aufzeichnung von Datensätzen, vergleichbar mit einem elektronischen Kassenbuch.

Qualifizierte elektronische Journale können in verschiedensten Bereichen eingesetzt werden, zum Beispiel für öffentliche Dienste wie elektronische Stimmabgabe, Eintragung von Grundeigentum in dezentralisierten Grundbüchern sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Zollbehörden oder akademischen Einrichtungen.

Die rechtlichen Grundlagen für das qualifizierte elektronische Journal sind in den Artikeln 45k und 45l der eIDAS-Verordnung festgelegt. Für Datensätze in einem qualifizierten elektronischen Journal gilt die Vermutung der eindeutigen und genauen fortlaufenden chronologischen Reihenfolge und der Unversehrtheit.